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   LSG Berlin-Brandenburg, 14.12.2016 - L 9 KR 344/13   

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https://dejure.org/2016,57948
LSG Berlin-Brandenburg, 14.12.2016 - L 9 KR 344/13 (https://dejure.org/2016,57948)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 14.12.2016 - L 9 KR 344/13 (https://dejure.org/2016,57948)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 14. Dezember 2016 - L 9 KR 344/13 (https://dejure.org/2016,57948)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 21 PBefG, § 25 Abs 1 S 1 SGB 3, § 7 Abs 1 SGB 4, § 7a SGB 4, § 28f Abs 1 S 1 SGB 4
    Sozialversicherungspflicht - Busfahrer für Stadtrundfahrten - abhängige Beschäftigung - selbstständige Tätigkeit - Dienstvertrag - Werkvertrag - Abgrenzung - Fahrtätigkeit ohne Einsatz eigener Fahrzeuge - vertraglich nicht vereinbarter Einsatz Dritter - Beweislast - ...

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    § 21 PBefG, § 7 SGB 4
    Versicherungspflicht - Beschäftigung - Abgrenzung Dienst- und Werkvertrag - Busfahrer für Stadtrundfahrten - Fahrtätigkeit ohne Einsatz eigener Fahrzeuge - vertraglich nicht vereinbarter Einsatz Dritter - Beweislast

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Sozialversicherungspflicht aufgrund einer Tätigkeit als Busfahrer für Stadtrundfahrten; Abgrenzung zwischen abhängiger Beschäftigung und selbstständiger Tätigkeit; Anforderungen an die Eingliederung in den fremden Betrieb und an das Vorliegen eines unternehmerischen ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Sozialversicherungspflicht aufgrund einer Tätigkeit als Busfahrer für Stadtrundfahrten; Abgrenzung zwischen abhängiger Beschäftigung und selbstständiger Tätigkeit; Anforderungen an die Eingliederung in den fremden Betrieb und an das Vorliegen eines unternehmerischen ...

  • rechtsportal.de

    Sozialversicherungspflicht aufgrund einer Tätigkeit als Busfahrer für Stadtrundfahrten

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (51)

  • BSG, 18.11.2015 - B 12 KR 16/13 R

    Sozialversicherungspflicht - Merchandising im Rahmen von Rackjobbing - abhängige

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 14.12.2016 - L 9 KR 344/13
    Die Anschaffung von Gegenständen wie Handy und PC lässt nur dann auf ein unternehmerisches Risiko schließen, wenn diese Gegenstände gerade im Hinblick auf die ausgeübte Tätigkeit angeschafft, hierfür eingesetzt und das aufgewandte Kapital bei Verlust des Auftrags und/oder ausbleibenden weiterer Aufträge als verloren anzusehen wäre (vgl. BSG, Urteil vom 18. November 2015 - B 12 KR 16/13 R -, juris).

    Nicht für eine selbständige Tätigkeit sprechen Vertragsklauseln, die darauf gerichtet sind, an den Arbeitnehmer- bzw. Beschäftigtenstatus anknüpfende arbeits-, steuer- und sozialrechtliche Regelungen abzubedingen bzw. zu vermeiden - z.B. Nichtgewährung von Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall und bei Urlaub bzw. von Urlaubsgeld; Verpflichtung, Einnahmen selbst zu versteuern; Obliegenheit, für mehrere Auftraggeber tätig zu werden oder für eine Sozial- und Krankenversicherung selbst zu sorgen - (vgl. BSG, Urteil vom 18. November 2015 - B 12 KR 16/13 R -).

    Denn dem Willen der Vertragsparteien kommt nur indizielle Bedeutung zu (vgl. BSG, Urteil vom 18. November 2015 - B 12 KR 16/13 R -, juris, m.w.N.).

    Für die weitere Prüfung der Statusfrage ist daher zu beachten, dass diese Rahmenvereinbarung nicht allein Anknüpfungspunkt für die Abgrenzung von Beschäftigung und selbständiger Tätigkeit sein kann (BSG, Urteile vom 18. November 2015 - B 12 KR 16/13 R - und vom 11. März 2009 - B 12 R 11/07 R -, m.w.N.; Senat, Urteil vom 15. Dezember 2015 - L 9 KR 82/13 - jeweils juris).

    Maßgebend für die Beurteilung der Versicherungspflicht sind dann aber auch nur die einzelnen Rechtsverhältnisse, ggf. unter Berücksichtigung der Rahmenvereinbarung, was wiederum zur Folge hat, dass auf die Verhältnisse abzustellen ist, die nach Annahme des jeweiligen "Auftrags" im Hinblick (allein) hierauf bestanden (BSG, Urteile vom 18. November 2015 - B 12 KR 16/13 R - und vom 28. September 2011 - B 12 R 17/09 R -, juris).

    Aus dem (allgemeinen) Risiko, außerhalb der Erledigung einzelner Aufträge zeitweise die eigene Arbeitskraft ggf. nicht verwerten zu können, folgt kein Unternehmerrisiko bezüglich der einzelnen Einsätze (BSG, Urteile vom 18. November 2015 - B 12 KR 16/13 R -, und vom 31. März 2015 - B 12 KR 17/13 R -, jeweils juris und m.w.N.).

    Ein typisches unternehmerisches Risiko kann sich nämlich gerade daraus ergeben, dass vorgreiflich Investitionen (auch) im Hinblick auf eine ungewisse Vielzahl zukünftig am Markt noch einzuwerbender Aufträge getätigt werden (BSG, Urteil vom 18. November 2015 - B 12 KR 16/13 R -, juris).

    Voraussetzung dafür wäre, dass diese Gegenstände gerade im Hinblick auf die ausgeübte Tätigkeit angeschafft, hierfür eingesetzt und das aufgewandte Kapital bei Verlust des Auftrags und/oder ausbleibenden weiterer Aufträge als verloren anzusehen wäre (BSG, Urteil vom 18. November 2015 - B 12 KR 16/13 R -, juris).

    Darüber hinaus kommt solchen Vertragsklauseln bei der im Rahmen des § 7 Abs. 1 SGB IV vorzunehmenden Gesamtabwägung keine eigenständige Bedeutung zu (BSG, Urteil vom 18. November 2015, a.a.O.; Senat, Urteil vom 15. Dezember 2015, a.a.O.; jeweils m.w.N.).

    Dabei ist das Gewicht dieses Indizes umso geringer, je uneindeutiger die Vertragsgestaltung ist und je stärker die Widersprüche zu den tatsächlichen Verhältnissen sind (BSG, Urteil vom 18. November 2015 - B 12 KR 16/13 R -, juris, m.w.N.).

  • LSG Berlin-Brandenburg, 15.12.2015 - L 9 KR 82/13

    Beschäftigung - Abgrenzung Dienstvertrag - Werkvertrag - Einsatz Dritter zur

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 14.12.2016 - L 9 KR 344/13
    Zwingende gesetzliche Regelungen für Arbeitsverhältnisse können nicht dadurch abbedungen werden, dass Parteien ihrem Arbeitsverhältnis eine andere Bezeichnung geben; ein abhängig beschäftigter Arbeitnehmer wird nicht durch Auferlegung einer Erfolgsgarantie zum Werkunternehmer (BAG, Urteil vom 25. September 2013 - 10 AZR 282/12 -, m.w.N.; Senat, Urteile vom 14. Mai 2014 - L 9 KR 449/12 -, und 15. Dezember 2015 - L 9 KR 82/13 - jeweils juris).

    Für die weitere Prüfung der Statusfrage ist daher zu beachten, dass diese Rahmenvereinbarung nicht allein Anknüpfungspunkt für die Abgrenzung von Beschäftigung und selbständiger Tätigkeit sein kann (BSG, Urteile vom 18. November 2015 - B 12 KR 16/13 R - und vom 11. März 2009 - B 12 R 11/07 R -, m.w.N.; Senat, Urteil vom 15. Dezember 2015 - L 9 KR 82/13 - jeweils juris).

    Maßgebend ist, ob Art und Umfang der Einschaltung Dritter die Beurteilung rechtfertigen, dass die Delegation der geschuldeten Leistung auf Dritte im Einzelfall als prägend für eine selbstständige Tätigkeit angesehen werden kann (BSG, Urteil vom 17. Dezember 2014 - B 12 R 13/13 R -, m.w.N.; Senat, Urteil vom 15. Dezember 2015 - L 9 KR 82/13 - jeweils juris).

    Unabhängig hiervon trägt jedenfalls nach den vom Senat entwickelten Grundsätzen (Urteil vom 15. Dezember 2015 - L 9 KR 82/13 -, juris) der Kläger die Beweislast dafür, dass eine Tätigkeit des Zeugen in einem Umfang, der als Indiz für eine selbständige Tätigkeit zu werten wäre, nicht nachgewiesen werden kann; misslingt - wie hier - der Nachweis, spricht das Tätigwerden des Zeugen nicht für eine selbständige Tätigkeit.

    Für eine Beschäftigung spricht ferner, dass nahezu dieselbe Tätigkeit auch von angestellten Mitarbeitern des Klägers ausgeübt wurde (BSG, Urteil vom 25. April 2012 - B 12 KR 24/10 R - Senat, Urteil vom 15. Dezember 2015 - L 9 KR 82/13 - jeweils juris) und dass der Beigeladene zu 1) für eine Tätigkeit bei einem Wettbewerber des Klägers dessen Zustimmung benötigte.

    Darüber hinaus kommt solchen Vertragsklauseln bei der im Rahmen des § 7 Abs. 1 SGB IV vorzunehmenden Gesamtabwägung keine eigenständige Bedeutung zu (BSG, Urteil vom 18. November 2015, a.a.O.; Senat, Urteil vom 15. Dezember 2015, a.a.O.; jeweils m.w.N.).

    Formale Kriterien dieser Art kommt indes generell nur eine sehr geringe Bedeutung zu (Senat, Urteil vom 15. Dezember 2015 - L 9 KR 82/13 -, juris).

    Dies greift indes aus folgenden Überlegungen zu kurz (vgl. Senat, Urteil vom 15. Dezember 2015 - L 9 KR 82/13 -, juris):.

  • BSG, 25.04.2012 - B 12 KR 24/10 R

    Sozialversicherungspflicht - Familienhelfer - abhängige Beschäftigung -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 14.12.2016 - L 9 KR 344/13
    Eine rechtmäßige Gesamtabwägung setzt deshalb - der Struktur und Methodik jeder Abwägungsentscheidung (innerhalb und außerhalb des Rechts) entsprechend - voraus, dass alle nach Lage des Einzelfalls wesentlichen Indizien festgestellt, in ihrer Tragweite zutreffend erkannt und gewichtet, in die Gesamtschau mit diesem Gewicht eingestellt und in dieser Gesamtschau nachvollziehbar, d.h. den Gesetzen der Logik entsprechend und widerspruchsfrei, gegeneinander abgewogen werden (BSG, Urteil vom 25. April 2012 - B 12 KR 24/10 R -, juris).

    Ein ggf. auch erheblich eingeschränktes Weisungsrecht schließt indes die Zuordnung zum Typus der Beschäftigung dann nicht aus, wenn es zur funktionsgerecht dienenden Teilhabe am Arbeitsprozess verfeinert ist (BSG, Urteile vom 25. April 2012 - B 12 KR 24/10 R - und vom 20. März 2013 - B 12 R 13/10 R - Senat, Urteil vom 07. August 2013 - L 9 KR 269/11 - jeweils juris).

    Für eine Beschäftigung spricht ferner, dass nahezu dieselbe Tätigkeit auch von angestellten Mitarbeitern des Klägers ausgeübt wurde (BSG, Urteil vom 25. April 2012 - B 12 KR 24/10 R - Senat, Urteil vom 15. Dezember 2015 - L 9 KR 82/13 - jeweils juris) und dass der Beigeladene zu 1) für eine Tätigkeit bei einem Wettbewerber des Klägers dessen Zustimmung benötigte.

  • BSG, 23.05.2017 - B 12 KR 9/16 R

    Erstattung von Gesamtsozialversicherungsbeiträgen - selbstständiger

    Die fehlende Genehmigung steht auch nicht zwingend einer selbständigen Tätigkeit im Sinne des Sozialversicherungsrechts entgegen (vgl auch LSG Hamburg Urteil vom 4.12.2013 - L 2 R 116/12 - Juris RdNr 41 sowie LSG Berlin-Brandenburg Urteil vom 14.12.2016 - L 9 KR 344/13 - Juris RdNr 78, das die personenbeförderungsrechtliche Konzession als "immaterielles Betriebsmittel" ansieht; zu einer Physiotherapeutin ohne Zulassung zur Leistungserbringung in der gesetzlichen Krankenversicherung vgl BSG Urteil vom 24.3.2016 - B 12 KR 20/14 R - SozR 4-2400 § 7 Nr. 29) .
  • LSG Berlin-Brandenburg, 22.02.2017 - L 9 KR 234/13

    Sozialversicherungspflicht - überlassenes Personal in der Filmbranche -

    Darüber hinaus kommt solchen Vertragsklauseln bei der im Rahmen des § 7 Abs. 1 SGB IV vorzunehmenden Gesamtabwägung keine eigenständige Bedeutung zu (BSG, Urteil vom 18. November 2015 - B 12 KR 16/13 R-; Senat, Urteile 14. Dezember 2016 - L 9 KR 344/13 - und vom 15. Dezember 2015 - L 9 KR 82/13 - jeweils juris und m.w.N.).

    Es spricht auch nach der allgemeinen Lebenserfahrung nichts dafür, dass Gegenstände wie Handy, PC und Navigationsgerät, die mittlerweile in vielen Haushalten sogar mehrfach vorhanden sind, durch die Aufgabe einer Tätigkeitsform wertlos werden (Senat, Urteil vom 14. Dezember 2016 - L 9 KR 344/13 -, juris).

    Dabei ist das Gewicht dieses Indizes umso geringer, je uneindeutiger die Vertragsgestaltung ist und je stärker die Widersprüche zu den tatsächlichen Verhältnissen sind (BSG, Urteil vom 18. November 2015 - B 12 KR 16/13 R - Senat, Urteil vom 14. Dezember 2016 - L 9 KR 344/13 - beide juris und m.w.N.).

  • LSG Berlin-Brandenburg, 14.06.2017 - L 9 KR 354/13

    Sozialversicherungspflicht - Beschäftigungsverhältnis als Film- und Videoeditorin

    Formalen Kriterien dieser Art kommt indes generell nur eine sehr geringe Bedeutung zu (Senat, Urteile vom 14. Dezember 2016 - L 9 KR 344/13 - und 15. Dezember 2015 - L 9 KR 82/13 -, juris).

    Dies greift indes aus folgenden Überlegungen zu kurz (vgl. Senat, Urteile vom 16. Dezember 2016 - L 9 KR 344/13 - und 15. Dezember 2015 - L 9 KR 82/13 -, juris):.

  • LSG Berlin-Brandenburg, 26.01.2023 - L 4 KR 550/16

    Sozialversicherungspflicht -bzw -freiheit - IT-Spezialist - drittbezogener

    Formalen Kriterien dieser Art kommt indes eine sehr geringe Bedeutung (LSG Berlin-Brandenburg, Urteile vom 14. Dezember 2016 - L 9 KR 344/13 - und 15. Dezember 2015 - L 9 KR 82/13 -?, juris) oder gar keinerlei Indizwert (BSG, Urteil vom 21. April 2021 - B 12 R 16/19 R -, juris, Rn. 24) zu, weil sie sich nur als die Konsequenz aus der - nach dem o.G. hier irrelevanten - Absicht der Vertragsparteien darstellt, kein zur Versicherungspflicht führendes Beschäftigungsverhältnis begründen zu wollen.
  • LSG Berlin-Brandenburg, 29.03.2017 - L 9 KR 284/14

    Sozialversicherungspflicht - Leiter des Ausbaus-Terminal -

    Darüber hinaus kommt solchen Vertragsklauseln bei der im Rahmen des § 7 Abs. 1 SGB IV vorzunehmenden Gesamtabwägung keine eigenständige Bedeutung zu (BSG, Urteil vom 18. November 2015 - B 12 KR 16/13 R-; Senat, Urteile 14. Dezember 2016 - L 9 KR 344/13 - und vom 15. Dezember 2015 - L 9 KR 82/13 - jeweils juris und m.w.N.).

    Es spricht auch nach der allgemeinen Lebenserfahrung nichts dafür, dass Gegenstände wie Handy oder PC, die mittlerweile in vielen Haushalten sogar mehrfach vorhanden sind, durch die Aufgabe einer Tätigkeitsform wertlos werden (Senat, Urteil vom 14. Dezember 2016 - L 9 KR 344/13 -, juris).

  • LSG Schleswig-Holstein, 24.05.2018 - L 5 BA 16/18

    Sozialversicherungspflicht bzw -freiheit - examinierte Pflegekraft - Tätigkeit

    Diese Aufnahme in das Gesetz entsprach und entspricht der ständigen Rechtsprechung in der Sozialgerichtsbarkeit, wonach eine Tätigkeit für mehrere Auftraggeber Merkmal einer selbständigen Tätigkeit ist, jedenfalls, wenn sie - wie hier - mit einem werbenden Auftreten am Markt für die angebotene Leistung einhergeht (so ausdrücklich BSG vom 18. November 2015 - B 12 KR 16/13 R - Bayerisches LSG vom 15. Februar 2017 - L 2 U 108/15 - LSG Berlin-Brandenburg vom 14. Dezember 2016 - L 9 KR 344/13 -).
  • LSG Baden-Württemberg, 20.03.2023 - L 4 BA 2021/21

    Sozialversicherungspflicht bzw -freiheit - LKW-Fahrer ohne eigenen LKW -

    Der Beigeladenen zu 1 nutzte damit das quasi immaterielle Betriebsmittel der Klägerin (LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 14. Dezember 2016 - L 9 KR 344/13 - juris, Rn. 78: Taxikonzession; Senatsurteile vom 10. März 2017 - L 4 R 175/14 - und 16. Oktober 2015 - L 4 R 4289/14 - LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 21. Oktober 2014 - L 11 R 684/13 - jeweils nicht veröffentlicht: Erlaubnis nach § 3 GüKG).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 23.06.2022 - L 4 BA 4/18

    Sozialversicherungspflicht bzw -freiheit - Arzt - Werkvertrag für freiberufliche

    Aufgrund dessen ist für die weitere Prüfung der Statusfrage zu beachten, dass der HonV bzw. AG-V nicht allein Anknüpfungspunkt für die Abgrenzung von Beschäftigung und selbständiger Tätigkeit sein können (BSG, Urteile vom 18. November 2015 - B 12 KR 16/13 R - und vom 11. März 2009 - B 12 R 11/07 R - Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 14. Dezember 2016 - L 9 KR 344/13 -, Rn. 72; jeweils juris und m.w.N.).
  • LSG Schleswig-Holstein, 08.11.2018 - L 5 BA 121/18

    Betriebsprüfung - Beitragsnachforderung - Begründetheit eines Aussetzungsantrags

    Diese Aufnahme in das Gesetz entsprach und entspricht der ständigen Rechtsprechung an der Sozialgerichtsbarkeit, wonach eine Tätigkeit für mehrere Auftraggeber Merkmal einer selbstständigen Tätigkeit ist, jedenfalls, wenn sie - wie hier - mit einem werbenden Auftreten am Markt für die angebotene Leistung einhergeht (so ausdrücklich auch BSG vom 18. November 2015 - B 12 KR 16/13 R - Bayrisches LSG vom 15. Februar 2017 - L 2 U 108/15; LSG Berlin-Brandenburg vom 14. Dezember 2016 - L 9 KR 344/13).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 18.11.2022 - L 4 BA 33/18

    Statusfeststellung - Beschäftigung - Versicherungspflicht - Abgrenzung Dienst-

    Formalen Kriterien dieser Art kommt indes generell nur eine sehr geringe Bedeutung zu (LSG Berlin-Brandenburg, Urteile vom 14. Dezember 2016 - L 9 KR 344/13 - und 15. Dezember 2015 - L 9 KR 82/13 -, juris), zumal sie sich nur als die Konsequenz aus der - nach dem o.G. grundsätzlich irrelevanten - Absicht der Vertragsparteien darstellt, kein zur Versicherungspflicht führendes Beschäftigungsverhältnis begründen zu wollen.
  • BSG, 06.11.2017 - B 12 KR 35/17 B

    Sozialversicherungsbeitragspflicht; Grundsatzrüge; Klärungsbedürftige und

  • LSG Berlin-Brandenburg, 22.08.2018 - L 9 KR 149/16

    Abgrenzung der abhängigen Beschäftigung von der selbständigen Tätigkeit bei einem

  • LSG Berlin-Brandenburg, 16.02.2022 - L 4 BA 2/18

    Sozialversicherungspflicht bzw -freiheit - Arzt - schichtweise Tätigkeit für die

  • SG Berlin, 31.08.2022 - S 28 BA 20/21

    Betriebsprüfung - Beitragsnachforderung - Transportfahrer - Schwarzarbeit -

  • SG Hannover, 27.10.2017 - S 44 R 694/15
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 25.07.2017 - L 4 KR 159/14
  • SG Hannover, 15.11.2018 - S 44 R 234/16

    Auslandsbezug; ausländischer Arbeitgeber; Koordinierungsverordnung über Soziale

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